Umweltverträglichkeitsvorprüfung

Umweltverträglichkeitsvorprüfung
Durch die Umweltverträglichkeitsvorprüfung wird festgestellt, ob für ein Vorhaben eine verpflichtende, vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Welche Projekte einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung bedürfen, ist im UVPG Anlage 1 geregelt.

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