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Umweltverträglichkeitsvorprüfung |
Durch die Umweltverträglichkeitsvorprüfung wird festgestellt, ob für ein Vorhaben eine verpflichtende, vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Welche Projekte einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung bedürfen, ist im UVPG Anlage 1 geregelt.
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Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62-0
Email:
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr