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Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (BauVorlVO vom 07.11.2012) §2 - Bauvorlagen für bauliche Anlagen, ausgenommen Werbeanlagen:
(1) Zum Bauantrag und zur Mitteilung nach § 62 Abs. 3 Satz 1 NBauO für eine bauliche Anlage, ausgenommen Werbeanlagen, sind folgende Bauvorlagen einzureichen:
auf Basis der Gebühren lt. Niedersächsischer Kostenordnung.
Niedersächsische Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm vom 01.03.2021 ) Anlage 1 - Gebührenverzeichnis - I. Einfache Lagepläne nach §7 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung:
Niedersächsische Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm vom 01.03.2021) Anlage 1 - Gebührenverzeichnis - II. Qualifizierte Lagepläne nach §7 Abs. 4 der Bauvorlagenverordnung:
Daten Auftraggeber
Daten Bauherr
Bei Veränderungen im Gebäudebestand sind die Eigentümer nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen verpflichtet, die Vermessung der neuen oder veränderten Gebäude und die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster zu veranlassen.
Wenn Sie den Antrag auf Gebäudevermessung bei uns stellen, wird das zuständige Katasteramt von uns darüber informiert, dass die Gebäudevermessung Ihrerseits in Auftrag gegeben wurde. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Die Gebäudevermessung werden wir nach Fertigstellung des Bauvorhabens bei nächster Gelegenheit vornehmen.
Adresse: Aldorfer Straße 1 49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62 - 0 Email: Fax: (05442) 98 62 - 50
Öffnungszeiten:Montags bis Freitags07:30 bis 17:00 Uhr