Ebenheitskontrolle

Zur Überprüfung der Ebenheit von z.B. einer Fassade, wird mit dem 3D-Laserscanner ein Netz/Raster gemessen und die Punkte miteinander in der Tiefe abgeglichen, um Unebenheiten zu erkennen.

Eigentümerbenachrichtigung
Sind im Rahmen eines Vorhabens Grundstücke verschiedener Eigentümer betroffen, so werden diese über das bevorstehende Vorhaben informiert.
Einmessungspflicht
Für Gebäude oder Teile von Gebäuden haben die Grundstückseigentümer die Pflicht, nach § 7 NVermG (Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen) diese für das Liegenschaftskataster einmessen zu lassen.
Entschädigungspläne
In Entschädiungsplänen wird die Fläche gekennzeichnet, die bei Baumaßnahmen vorübergehend oder dauerhaft beansprucht wird und festgelegt, in welcher Höhe dem Flächeneigentümer eine Entschädigung zu zahlen ist.
Erschließung
Unter der Erschließung eines Grundstücks versteht man bauliche Maßnahmen, wie den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz und das Ver- und Entsorgungsnetz sowie rechtliche Regelungen zur Nutzbarmachung eines Grundstück.

Kontakt

Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf

Telefon: (05442) 98 62 - 0
Email:
Fax: (05442) 98 62 - 50

Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr