Wegerecht / Wegerechtsverhandlung
Ein Wegerecht wird benötigt, wenn z. B. Leitungen oder Zufahrten über fremde Grundstücke verlaufen. Mit dem Wegerecht darf fremder Grund und Boden zwecks Durchgang oder Durchfahrt genutzt werden. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch des betroffenen Grundstückes. Steht z. B. ein Haus in zweiter Reihe, so ist für den Bereich der Zufahrt über das in erster Reihe befindlichen Grundstücks ein Wegerecht einzuholen.
Wertermittlung
Bei der Wertermittlung werden unterschiedliche Werte von Immobilien berechnet, wie z. B. der Verkehrswert, der Sachwert und der Beleihungswert.
Wohnfläche
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohneinheit gehören. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Miete bei Mietwohnungen, des Kaufpreises beim Immobilienkauf und für die Wertermittlung im Rahmen der Immobilienfinanzierung von z. B. Mehrfamilienhäusern.

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