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Sonderung |
Die Sonderung ist ein Spezialfall der Zerlegung. Im Rahmen einer Sonderung erfolgt die Erfassung neuer Flurstücksgrenzen, ohne dass eine örtliche Vermessung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass notwendige Grenzpunkte auch ohne Vermessung in der Lage qualitätsgerecht bestimmt werden können.
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Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62 - 0
Email:
Fax: (05442) 98 62 - 50
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr