P41-Vermessung

P41-Vermessung
Im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren wird durch die Flurbereinigungsbehörde ein Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, z. B. Wege, Straßen, Gewässer und Anlagen erstellt. Dies ist in § 41 Flurbereinigungsgesetz festgelegt. Im Rahmen der P41-Vermessung werden diese Anlagen erfasst.

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