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P41-Vermessung |
Im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren wird durch die Flurbereinigungsbehörde ein Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, z. B. Wege, Straßen, Gewässer und Anlagen erstellt. Dies ist in § 41 Flurbereinigungsgesetz festgelegt. Im Rahmen der P41-Vermessung werden diese Anlagen erfasst.
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Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62-0
Email:
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr