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Landschaftspflegerischer Begleitplan | ![]() Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist zur Genehmigung eines Vorhabens erforderlich, das Eingriffe in Natur und Landschaft erfordert. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan macht Angaben über die durch ein Bauvorhaben betroffenen Schutzgüter, wie Tier- und Pflanzenarten, macht Angaben über Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und legt Kompensationsmaßnahmen, wie beispielsweise Ausgleichpflanzungen, fest. |
Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62-0
Email:
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr