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Beleihungswertermittlung |
Die Beleihungswertermittlung erfolgt im Rahmen der Immobilienbewertung, bspw. wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Der Beleihungswert ist gegenüber dem Verkehrswert ein eigenständiger Wert gemäß § 16 PfandGB mit der Zielrichtung nachhaltiger Wertbeständigkeit über den jeweiligen Bewertungsstichtag hinaus.
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Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62-0
Email:
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr