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Baulast | Als Baulast bezeichnet man die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Bestimmte Dinge, die sein Grundstück betreffen, sind gemäß dem Bauordnungsrecht zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, z. B. Überwegungsrecht. Eine Baulast ist bei der zuständigen Stelle, dem Landkreis, im sogenannten Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Beglaubigung der Unterschrift für eine Baulasterklärung kann durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde, durch die Gemeinde oder von einer Vermessungsstelle (§ 6 NVermG) durchgeführt werden. |
Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf
Telefon: (05442) 98 62 - 0
Email:
Fax: (05442) 98 62 - 50
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr