Grund und Boden ist als Existenzbasis wertvoll und nicht vermehrbar. Der sorgsame Umgang mit diesem wertvollen Gut ist somit – insbesondere im Hinblick auf die bauliche Nutzung – unverzichtbar.
Als Fachleute für die Erfassung, Auswertung und Visualisierung grundstücksbezogener Daten stellen wir uns in den Dienst aller mit Grund und Boden befassten Bürger, Verwaltungen und Unternehmen. Mit unserer Qualifikation sind wir Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um das Thema „Liegenschaften“. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gewährleisten wir durch die persönliche Haftung einerseits und die Bindung an das Berufsrecht und die Gebührenordnungen andererseits eine hohe Rechtssicherheit, sowie Objektivität und Neutralität. Wir begleiten Sie und Ihr Projekt von der Planung bis hin zur Realisierung mit unseren Dienstleistungen.
Ihr Anprechpartner

Amtliche Lagepläne
Bei Errichtung oder Umbau von Gebäuden wird ein amtlicher Lageplan benötigt. Wollen Sie in einem bestimmten Abstand zur Grenze bauen, ist in der Regel ein qualifizierter Lageplan erforderlich.
Unsere Leistungen
- Beratung
- Klärung mit Architekten / Bauamt, ob qualifizierter oder einfacher Lageplan benötigt wird
- Ausfertigung eines einfachen / qualifizierten Lageplans auf Papier, auf Folie oder in digitaler Form
Qualifizierter Lageplan »ansehen
Ihre Ansprechpartnerin

Absteckung
Bei der Absteckung handelt es sich nicht um eine amtliche Leistung, daher wird sie nicht nach Kostenverordnung abgerechnet.
Unsere Leistungen
- Bei der Grobabsteckung übertragen wir die geplanten Gebäudepunkte in die Örtlichkeit um den Bereich der Baugrube zu markieren.
- Wir nehmen einen Höhenaufmaß der geplanten Bodenplatte vor.
- Wir erstellen für alle Absteckungen eine Absteckungsskizze.
- Bei der Feinabsteckung übertragen wir das geplante Bauwerk sowie geplante Achsen millimetergenau in die Örtlichkeit.
Ihre Vorteile
- Der Aushub der Baugrube findet nur im erforderlichen Maß statt.
- Die Einhaltung der Abstände zu den Grunstücksgrenzen wird gewährleistet.
- Durch millimetergenaue Schnurgerüste kann das Gebäude so lagegenau gebaut werden, wie die Planung es vorgibt.
Ihr Ansprechpartner

Baulasten
Können bei einem Bauvorhaben die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht eingehalten werden oder sollen Grundstücke geteilt/vereinigt werden, die nicht unmittelbar an einer öffentlichen Straße liegen, so muss eine sogenannte Baulast verfasst werden.
Unsere Leistungen
- Wir informieren Sie über die notwendigen Schritte.
- Wir stellen Ihnen den Lageplan zur Eintragung der Baulast bereit.
- Wir sind dazu befugt, Ihren Antrag zur Eintragung der Baulast öffentlich beglaubigen zu lassen.
Ihr Ansprechpartner

Bauleitplanung
Das Baugesetzbuch hat den Gemeinden die Planungshoheit über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung übertragen. Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, und zum anderen der Bebauungsplan, als verbindlicher Bauleitplan, regeln die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe dieses Gesetzbuches.
Als Planungsgrundlage wird stets ein aktueller Datenbestand aller planungsrelevanten topografischen und katasterrechtlichen Daten benötigt.
Wir liefern die Planungsunterlagen für die Bebauungspläne auf der Grundlage der aktuellen Katasterdaten, ergänzt um alle planungsrelevanten topografischen Gegebenheiten, in digitaler oder analoger Form, und bieten so eine optimale Grundlage für eine präzise Bauleitplanung.
Unsere Leistungen
- Planungsunterlagen für die Bebauungspläne auf der Grundlage der aktuellen Katasterdaten
- Ergänzung aller planungsrelevanten topografischen Gegebenheiten
- Ausfertigung des Plans in digitaler oder analoger Form
Ihre Vorteile
- ein aktueller Datenbestand aller planungsrelevanten topografischen und katasterrechtlichen Daten als Planungsgrundlage
- eine optimale Grundlage für eine präzise Bauleitplanung
Ihr Anprechpartner

Flurneuordnung
Unser Büro hat in den letzten Jahrzehnten schon eine Vielzahl von Flurbereinigungsverfahren in den verschiedensten Varianten vermessungtechnisch betreut.
Wir sind eine nach § 99 Abs. 2 FlurbG geeignete Stelle, die von der Flurbereinigungsbehörde beauftragt werden kann, etwa um Verhandlungen zur Erzielung einer Vereinbarung mit den Beteiligten zu führen und einen Zusammenlegungsplan vorzulegen.
Unsere Leistungen
- Grenzfeststellung der Gebietsgrenze
- Verdichtung des Festpunktfeldes
- Vermessung des Wege- und Gewässsernetzes
- Abmarkung, bzw. Absteckung der Grenzen der neu zugeteilten Flurstücke
Ihre Vorteile
- Neueste Messmethoden sowie modernste Instrumente und Geräte sichern eine kurze Bearbeitungs- und Laufzeit der Verfahren
- Ein erfahrenes Team und Geräte sichern eine kurze Bearbeitungs- und Lauftzeit der Verfahren
Freiwilliger Landtausch
Der Freiwillige Landtausch soll als schnelles und einfaches Verfahren u. a. die Agrarstruktur durch Neuordnung ländlicher Grundstücke verbessern. Zuständig sind die Flurbereinigungsbehörden. Die Tauschpartner können sich zur sachgerechten Vorbereitung und Abwicklung des Freiwilligen Landtauschs eines zugelassenen Helfers bedienen, dies können neben anderen auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sein.
Wir, als zugelassene Helfer erledigen für Sie:
- Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (Auszüge aus Grundbüchern, Katasterkarten und -büchern, Bescheinigungen u.a.)
- Verhandlungen mit den Tauschpartnern und Aufstellung des Tauschplanes
- Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen Beantragung der staatlichen Zuwendungen (Zuschüsse) und Führung der Verwendungsnachweise.
Ihr Ansprechpartner

Flurstücksbildung
Bei Verkauf oder Übertragung von Teilen eines Grundstücks oder der Begradigung der Grenze zu einem Nachbarn sind insbesondere Zuschnitt und Größe des Grundstücks, Nutzung, Bebauung und Erschließung interessant.
Unsere Leistungen
- Wir ermitteln die notwendigen Daten für Sie.
- Wir übernehmen Behördengänge.
- Wir besorgen die notwendigen Unterlagen und Genehmigungen.
- Wir beraten Sie umfassend und helfen bei der Suche nach der kostengünstigsten Lösung.
Ihr Anprechpartner

Gebäudevermessung
Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes oder der Veränderung des Grundrisses eines vorhandenen Gebäudes ist immer eine Vermessung für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erforderlich.
Unsere Leistungen
- Gebäudevermessung
- Amtliche Bescheinigung für die Bauaufsichtsbehörde oder Ihr Kreditinstitut
Ihr Ansprechpartner

Grenzfeststellung
Beim Kauf eines Grundstücks, der Errichtung eines Zauns entlang der Grundstücksgrenze oder dem Bau eines Gebäudes in einem bestimmten Abstand zur Grenze ist es erforderlich, den genauen Grenzverlauf zu wissen. Ist dieser nicht erkennbar, sind wir als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) für Sie da.
Unsere Leistungen
- Übertragung einzelner Grenzpunkte in die Örtlichkeit
- Übertragung mehrerer Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
- Amtliche Feststellung der bestehenden Flurstücksgrenze und deren Grenzpunkte
- Erneuerung von zerstörten oder fehlenden Grenzmarken
- Durchführung eines Grenztermins mit den Grenznachbarn
Ihre Vorteile
- Örtlich erkennbare Grenzmarken in den Grenzpunkten
- Rechtssicherheit mit Ihrem Grenznachbarn bzgl. der Flurstücksgrenze
- Sicherung Ihres Eigentums am Grund und Boden
Ihr Anprechpartner

Katasterauszüge
Ihre Ansprechpartnerin
