Grund und Boden ist als Existenzbasis wertvoll und nicht vermehrbar. Der sorgsame Umgang mit diesem wertvollen Gut ist somit – insbesondere im Hinblick auf die bauliche Nutzung – unverzichtbar.

Als Fachleute für die Erfassung, Auswertung und Visualisierung grundstücksbezogener Daten stellen wir uns in den Dienst aller mit Grund und Boden befassten Bürger, Verwaltungen und Unternehmen. Mit unserer Qualifikation sind wir Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um das Thema „Liegenschaften“. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gewährleisten wir durch die persönliche Haftung einerseits und die Bindung an das Berufsrecht und die Gebührenordnungen andererseits eine hohe Rechtssicherheit, sowie Objektivität und Neutralität. Wir begleiten Sie und Ihr Projekt von der Planung bis hin zur Realisierung mit unseren Dienstleistungen.

Kompetenzen im Bereich der amtlichen Vermessung

Ihr Anprechpartner

Sebastian Rattay
Sebastian Rattay

Amtliche Lagepläne

Bei Errichtung oder Umbau von Gebäuden wird ein amtlicher Lageplan benötigt. Wollen Sie in einem bestimmten Abstand zur Grenze bauen, ist in der Regel ein qualifizierter Lageplan erforderlich.

Unsere Leistungen
  • Beratung
  • Klärung mit Architekten / Bauamt, ob qualifizierter oder einfacher Lageplan benötigt wird
  • Ausfertigung eines einfachen / qualifizierten Lageplans auf Papier, auf Folie oder in digitaler Form
Bestellen Sie Ihre Lagepläne ganz einfach »online.
Die Kosten für die einfachen und qualifizierten Lagepläne berechnen sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Die Broschüre finden Sie hier:

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Brand
Stefanie Brand

Baulasten

Können bei einem Bauvorhaben die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht eingehalten werden oder sollen Grundstücke geteilt/vereinigt werden, die nicht unmittelbar an einer öffentlichen Straße liegen, so muss eine sogenannte Baulast verfasst werden.

Unsere Leistungen
  • Wir informieren Sie über die notwendigen Schritte.
  • Wir stellen Ihnen den Lageplan zur Eintragung der Baulast bereit.
  • Wir sind dazu befugt, Ihren Antrag zur Eintragung der Baulast öffentlich beglaubigen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner

Mathias Osterloh
Mathias Osterloh

Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch hat den Gemeinden die Planungshoheit über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung übertragen. Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, und zum anderen der Bebauungsplan, als verbindlicher Bauleitplan, regeln die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe dieses Gesetzbuches.

Als Planungsgrundlage wird stets ein aktueller Datenbestand aller planungsrelevanten topografischen und katasterrechtlichen Daten benötigt.

Wir liefern die Planungsunterlagen für die Bebauungspläne auf der Grundlage der aktuellen Katasterdaten, ergänzt um alle planungsrelevanten topografischen Gegebenheiten, in digitaler oder analoger Form, und bieten so eine optimale Grundlage für eine präzise Bauleitplanung.

Unsere Leistungen
  • Planungsunterlagen für die Bebauungspläne auf der Grundlage der aktuellen Katasterdaten
  • Ergänzung aller planungsrelevanten topografischen Gegebenheiten
  • Ausfertigung des Plans in digitaler oder analoger Form
Ihre Vorteile
  • ein aktueller Datenbestand aller planungsrelevanten topografischen und katasterrechtlichen Daten als Planungsgrundlage
  • eine optimale Grundlage für eine präzise Bauleitplanung

Ihr Anprechpartner

Sebastian Rattay
Sebstian Rattay

Flurneuordnung

Unser Büro hat in den letzten Jahrzehnten schon eine Vielzahl von Flurbereinigungsverfahren in den verschiedensten Varianten vermessungtechnisch betreut. 
Wir sind eine nach § 99 Abs. 2 FlurbG geeignete Stelle, die von der Flurbereinigungsbehörde beauftragt werden kann, etwa um Verhandlungen zur Erzielung einer Vereinbarung mit den Beteiligten zu führen und einen Zusammenlegungsplan vorzulegen.

Unsere Leistungen
  • Grenzfeststellung der Gebietsgrenze
  • Verdichtung des Festpunktfeldes
  • Vermessung des Wege- und Gewässsernetzes
  • Abmarkung, bzw. Absteckung der Grenzen der neu zugeteilten Flurstücke
Ihre Vorteile
  • Neueste Messmethoden sowie modernste Instrumente und Geräte sichern eine kurze Bearbeitungs- und Laufzeit der Verfahren
  • Ein erfahrenes Team und Geräte sichern eine kurze Bearbeitungs- und Lauftzeit der Verfahren
Freiwilliger Landtausch

Der Freiwillige Landtausch soll als schnelles und einfaches Verfahren u. a. die Agrarstruktur durch Neuordnung ländlicher Grundstücke verbessern. Zuständig sind die Flurbereinigungsbehörden. Die Tauschpartner können sich zur sachgerechten Vorbereitung und Abwicklung des Freiwilligen Landtauschs eines zugelassenen Helfers bedienen, dies können neben anderen auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sein.

Wir, als zugelassene Helfer erledigen für Sie:
  • Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (Auszüge aus Grundbüchern, Katasterkarten und -büchern, Bescheinigungen u.a.)
  • Verhandlungen mit den Tauschpartnern und Aufstellung des Tauschplanes
  • Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen Beantragung der staatlichen Zuwendungen (Zuschüsse) und Führung der Verwendungsnachweise.
Im Rahmen der Förderungsvorschriften beteiligen sich der Bund und die Länder an der Finanzierung des Freiwilligen Landtausches durch Zuschüsse von bis zu 75% an den Kosten.

Ihr Ansprechpartner

Berthold Lambers
Berthold Lambers

Flurstücksbildung

Bei Verkauf oder Übertragung von Teilen eines Grundstücks oder der Begradigung der Grenze zu einem Nachbarn sind insbesondere Zuschnitt und Größe des Grundstücks, Nutzung, Bebauung und Erschließung interessant.

Unsere Leistungen
  • Wir ermitteln die notwendigen Daten für Sie.
  • Wir übernehmen Behördengänge.
  • Wir besorgen die notwendigen Unterlagen und Genehmigungen.
  • Wir beraten Sie umfassend und helfen bei der Suche nach der kostengünstigsten Lösung.
Die Kosten für die einfachen und qualifizierten Lagepläne berechnen sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Die Broschüre finden Sie hier:

Ihr Anprechpartner

Sebastian Rattay
Sebastian Rattay

Gebäudevermessung

Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes oder der Veränderung des Grundrisses eines vorhandenen Gebäudes ist immer eine Vermessung für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters erforderlich.

Unsere Leistungen
  • Gebäudevermessung
  • Amtliche Bescheinigung für die Bauaufsichtsbehörde oder Ihr Kreditinstitut
Die Kosten für die einfachen und qualifizierten Lagepläne berechnen sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Die Broschüre finden Sie hier:
Die Gebäudevermessung können Sie direkt bei uns »online in Auftrag geben.

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Brand
Sebastian Rattay

Grenzfeststellung

Beim Kauf eines Grundstücks, der Errichtung eines Zauns entlang der Grundstücksgrenze oder dem Bau eines Gebäudes in einem bestimmten Abstand zur Grenze ist es erforderlich, den genauen Grenzverlauf zu wissen. Ist dieser nicht erkennbar, sind wir als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) für Sie da.

Unsere Leistungen
  • Übertragung einzelner Grenzpunkte in die Örtlichkeit
  • Übertragung mehrerer Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
  • Amtliche Feststellung der bestehenden Flurstücksgrenze und deren Grenzpunkte
  • Erneuerung von zerstörten oder fehlenden Grenzmarken
  • Durchführung eines Grenztermins mit den Grenznachbarn
Ihre Vorteile
  • Örtlich erkennbare Grenzmarken in den Grenzpunkten
  • Rechtssicherheit mit Ihrem Grenznachbarn bzgl. der Flurstücksgrenze
  • Sicherung Ihres Eigentums am Grund und Boden
Die Kosten für die einfachen und qualifizierten Lagepläne berechnen sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Die Broschüre finden Sie hier:

Ihr Anprechpartner

Sebastian Rattay
Sebastian Rattay

Katasterauszüge

Über unser Büro sind Sie in der Lage, ALKIS-Grafiken mit Lage und Geometrie der Flurstücke sowie Nutzungsarten, Topographie, Bodenschätzung und öffentlich rechtliche Festelgungen im DXF-Format zu erhalten, um die Daten in Ihrem CAD-System weiter zu verarbeiten. In ALKIS sind ferner die Sachdaten der Flurstücke eines Bundeslandes flächendeckend erfasst und es werden unterschiedliche Informationen zu jedem Flurstück gespeichert (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Lagebezeichnung, Eigentümerangaben usw.). Sie können sich bei uns jederzeit unverbindlich über die Möglichkeiten informieren.
Bei uns erhalten Sie Auszüge aus ALKIS und dem ALB. Wir haben Zugriff auf den aktuellen Datenbestand der Behörden. Bei berechtigtem Interesse bekommen Sie Ihre Auskünfte gegen eine durch die Gebührenordnung festgelegte Gebühr. Eine Broschüre mit aktuellen Berechnungsbeispielen können Sie in unserem Infobereich finden. Zudem nimmt unser Büro am automatischen Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen teil. Dieser Zugang steht gemäß der Grundbuchordnung zunächst ausschließlich Behörden, Notaren und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren offen. Im Zusammenhang mit der Erfüllung amtlicher Aufgaben gemäß §2 NÖbVIngG können wir unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Grundbuch erteilen.
Mit unserem »Online-Antrag Kataster-Auszug können Sie bequem von zuhause die von Ihnen benötigten Auszüge bestellen.

Ihre Ansprechpartnerin

Leona Stubbe
Sebastian Rattay

Kontakt

Adresse:
Aldorfer Straße 1
49406 Barnstorf

Telefon: (05442) 98 62-0
Email:

Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags
07:30 bis 17:00 Uhr